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Dena
1. Sept. 2024
ISFP-Fördergelder
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.
Der fertiggestellte ISFP ermöglicht 5% mehr Förderung auf BAFA geförderte Einzelmaßnahmen
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